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Antikorruption und Whistleblowing

Korrupte Praktiken verhindern sowohl effizientes Arbeiten als auch lauteren Wettbewerb. Für Eni ist Korruption daher nicht tolerabel und hält daher ethische Integrität, absolute Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sowie korrektes Handeln für permanente Verpflichtungen aller Mitarbeiter.

Aus diesem Grund verbietet der Ethikkodex der Eni "Korruption, rechtswidrige Gefälligkeiten, Absprachen, sowie das Ersuchen, direkt oder über Dritte, von persönlichen oder beruflichen Vorteilen für sich selbst oder für andere" ausdrücklich.

Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, hat das Unternehmen im November 2009 freiwillig sein Compliance-Programm hinsichtlich der Korruptionsrisiken erweitert und Antikorruptionsrichtlinien sowie zugehörige Verfahrensbeschreibungen eingeführt. So ist beispielsweise der Umgang mit Geschenken, finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeweils in einer speziellen Verfahrensbeschreibung geregelt.

Darüber hinaus hat Eni effektive Berichtswege für Whistleblowing geschaffen. Diese ermöglichen den Mitarbeitern, Mitgliedern anderer Unternehmen oder Dritten, Beschwerden über Probleme im internen Kontrollsystem (Einhaltung von Gesetzen und Unternehmenspolitik, Richtlinien oder Verfahren, Betrug im Zusammenhang mit Betriebsvermögen, Finanzberichterstattung oder mit der administrativen Seriosität des Unternehmens, etc.) oder andere Verstöße gegen den Ethikkodex (Probleme im Zusammenhang mit ethischem Verhalten, Mobbing, Belästigung, Konflikte in Bezug auf Personalmanagement, etc.) auch in vertraulicher oder anonymer Form weiterzuleiten.

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Last updated on 10/11/21